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   BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83   

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BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83 (https://dejure.org/1986,929)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1986 - 4 C 30.83 (https://dejure.org/1986,929)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 4 C 30.83 (https://dejure.org/1986,929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab für die Annahme einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstab - Wesentliche Änderung - Bauliche Anlage - Scheune - Wohnhaus - Umwandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 740 (Ls.)
  • DVBl 1986, 679
  • DÖV 1986, 701
  • BauR 1986, 312
  • BRS 46 Nr. 72
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Es soll ein Verlust des in das Gebäude investierten Kapitals und zugleich ein Verfall der Bausubstanz verhindert werden (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 190; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 224).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Es soll ein Verlust des in das Gebäude investierten Kapitals und zugleich ein Verfall der Bausubstanz verhindert werden (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 190; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 224).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Der Senat hat zwar mehrfach, vor allem in den Urteilen vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (BVerwGE 61, 112, 114 f.) und vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187), ausgeführt, ob bauliche Änderungen wesentlich im Sinne des § 35 Abs. 4 BBauG seien, sei eine qualitative Frage und nicht eine Frage des quantitativen Umfangs der Änderungen.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 3.79

    Erneuerung - Dach - Bestandsschutz - Dachform - Fußböden - Anlagen - Innenwände -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Der Senat hat zwar mehrfach, vor allem in den Urteilen vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (BVerwGE 61, 112, 114 f.) und vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187), ausgeführt, ob bauliche Änderungen wesentlich im Sinne des § 35 Abs. 4 BBauG seien, sei eine qualitative Frage und nicht eine Frage des quantitativen Umfangs der Änderungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1979 - VII A 2277/77
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.83
    Die vom Berufungsgericht zitierte abweichende Auffassung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 1979 - VII A 2277/77 - (BRS 35, Nr. 75), wonach die Bebauung einer Lücke innerhalb einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Ansiedlung im Außenbereich regelmäßig nicht die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lasse, wenn weitere Neubauten innerhalb der Ansiedlung nicht mehr möglich seien, ist von diesem Gericht nicht als eine Regel ohne Ausnahmen aufgestellt worden.
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 1 BV 05.2981

    Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich

    Im Hinblick auf den von § 35 BBauG/BauGB unverändert bezweckten, durch die Begünstigungstatbestände nicht in Frage gestellten grundsätzlichen Schutz des Außenbereichs vor Bebauung wollte die Vorschrift aber keinen Anreiz für einem Neubau gleichkommende Neuinvestitionen geben (BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 740 = DVBl 1986, 679 [zu § 35 Abs. 4 BBauG 1976]; vom 15.6.1994 ZfBR 1994, 295 [zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB 1986]).

    Sie muss das Vorhaben prägen; die bauliche Änderung darf nur "begleitenden" Charakter haben (BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 740 = DVBl 1986, 679 [zu § 35 Abs. 4 BBauG 1976]).

  • BVerwG, 15.06.1994 - 4 B 121.94

    Bauplanungsrecht: Erleichterte Nutzungsänderung bei Wohnvorhaben im Außenbereich

    Für die Frage, ob die Änderung der bisherigen Nutzung im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB "ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage" vorgenommen wird, kommt es nicht auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage vor und nach deren Änderung an, insbesondere auch nicht darauf, ob das Landschaftsbild beeinträchtigt wird oder nicht (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 224 = NVwZ 1985, 825 ; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 230 = DVBl 1986, 679 = NVwZ 1986, 740 ).

    Die Vorschrift des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB soll es danach nicht ermöglichen, bauliche Anlagen, die nach ihrer baulichen Konstruktion und Substanz für bestimmte Nutzungen - etwa für die Wohnnutzung - gar nicht oder doch wenig geeignet sind, gleichsam als äußere Hülle für eine Baumaßnahme zu verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 35.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 224 = NVwZ 1985, 825 ; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 230 = BauR 1986, 312 DVBl 1986, 679 = NVwZ 1986, 740 ).

  • BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 191.87

    Grenzen der Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 BauGB bei privilegierten

    Die Beschwerde selbst weist zutreffend darauf hin, daß das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 16.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 202 = RdL 1983, 203) und vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 230 = RdL 1986, 148) die Frage nicht entschieden hat, ob § 35 Abs. 4 auch auf die Nutzungsänderung von Anlagen anwendbar sei, die nicht nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG privilegiert waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 10 A 2600/15

    Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids für die Nutzungsänderung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 -, juris, Rn. 9 f.
  • VGH Hessen, 31.05.1988 - 3 UE 1107/85

    Außenbereich: Änderung der bisherigen Nutzung; wesentliche Änderung einer

    Diese Vorschrift soll es nicht ermöglichen, bauliche Anlagen, die nach ihrer baulichen Konstruktion und Substanz für bestimmte Nutzungen gar nicht geeignet sind, wie eine äußere Hülle für eine Baumaßnahme zu verwenden, die einem Neubau gleichkommt (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG, Nr. 230, S. 146).

    Dies ist jedoch der Fall, wenn eine Scheune oder Teile einer Scheune in ein Wohnhaus umgewandelt werden, weil erhebliche bauliche Maßnahmen, wie die Herstellung von Decken, Boden, Wänden, Installationen usw. erforderlich sind, die zu einem Neubau in einer vorhandenen äußeren Schale führen (so BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 3537/92

    Genehmigung; Nutzungsänderung; Bauernhaus; Aufgabe der Nutzung; Bestandsschutz

    So hat das BVerwG in seinem Urteil vom 7.2.1986 (4 C 30.83 - DVBl 1986, 679 - BRS 46 Nr. 72) entschieden, daß Voraussetzung für die Vergünstigung des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB stets ist daß die bauliche Nutzung, deren bisher landwirtschaftsbezogene Nutzung geändert werden soll, nach Konstruktion und Substanz generell für die Aufnahme der neuen Nutzung geeignet ist.

    Die Umwandlung einer Scheune in ein Wohnhaus setzt aber so erhebliche Baumaßnahmen voraus, wie die Herstellung von Decken, Böden, Wänden, Grundinstallationen usw., daß es sich nicht nur um eine unwesentliche bauliche Änderung für die neue Nutzung handelt sondern um eine Baumaßnahme in einer vorhandenen äußeren Schale, die einem Neubau nahekommt (so BVerwG Urt. v. 7.2.1986, aaO).

  • VGH Hessen, 10.07.1987 - 3 UE 3356/86

    Umbau eines Pferdestalls zu einem Wohnhaus im Außenbereich

    Der Senat folgt hier der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien mehrfach betont hat, § 35 Abs. 4 BBauG habe die Nutzungsänderung erleichtern wollen, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 - NuR 1986, 338 m.w.N.; a.A. Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1985, S. 187).

    Weil es darauf nicht mehr entscheidend ankommt, läßt der Senat die weitere Frage offen, ob eine Heranziehung des § 35 Abs. 4 BauGB auch wegen erforderlicher wesentlicher baulicher Änderungen nicht in Betracht kommt, wenn auch manches dafür sprechen mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986, a.a.O., wo ausgeführt ist, der Umbau einer Scheune zu einem Wohnhaus sei eine Änderung der Nutzung unter wesentlicher Änderung der baulichen Anlage).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1990 - 8 S 48/89

    Ausstellungsplatz für Landmaschinen im Außenbereich; Nutzungsänderung; fehlende

    Wesentlich ist die Änderung einer baulichen Anlage nur dann, wenn sie sich nicht nur dem unterordnet, was eine Nutzungsänderung mit sich bringt, sondern darüber hinaus nach der jeweiligen Situation und der auf sie reagierenden Verkehrsauffassung den von der Nutzungsänderung ausgehenden Eingriff in die in § 35 Abs. 4 BauGB genannten Belange mehr als nur geringfügig verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1080 -- 4 C 81.77 -- BVerwGE 61, 112 u. Urt. v. 12.3.1982 -- 4 C 30.83 --, BRS 46 Nr. 72).

    Allerdings darf das Gebäude nicht gleichsam als äußere Hülle für eine Baumaßnahme verwendet werden die einem Neubau gleichkäme (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 -- 4 C 30.83 --, BRS 36, Nr. 72).

  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 1 ZB 16.1757

    Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann auch bei der Schließung einer Lücke innerhalb einer als Splittersiedlung zu bewertenden Häusergruppe die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 30.83 - NVwZ 1986, 740; U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73).
  • VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
    Die Berechtigung einer solchen Annahme bedarf aber - zumindest in Fällen der Verfestigung (und nicht der Erweiterung) - einer konkreten Begründung; sie rechtfertigt sich mithin auch in der Regel nicht einfach aus sich (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - IV C 37.75 -, juris Rn. 24 und 27; siehe auch Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.83 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 125/93

    Flächennutzungsplan; Wohnbaufläche; Gemeinbedarfsfläche; Planungswille; Gemeinde;

  • OVG Niedersachsen, 12.03.1993 - 1 L 270/91

    Erleichterte Zulassung; Wesentliche Änderung; Bauliche Anlage; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 27.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Potsdam, 07.10.2021 - 4 K 2866/18
  • BVerwG, 10.04.1986 - 4 B 56.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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